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Das Treuhandgütesiegel steht für geprüfte Qualität

Deshalb können sich seit Anfang Juli 2007 Hausverwaltungen einer „Treuhandrevision“, also einer freiwilligen Überprüfung der Verwendung von Treuhandgeldern, unterziehen. Wenn sie den strengen Kriterienkatalog erfüllen, sind sie berechtigt, ein Gütesiegel zu führen, das sie als kontrollierten Immobilienverwalter ausweist. Über die Verleihung dieses Siegels entscheidet ein Treuhandrevisor. Mit dem Treuhandgütesiegel wurde ein effizientes Instrument geschaffen, um den Kunden zu zeigen, dass sie Vertrauen in ihre Hausverwaltung haben können.

Das Gütesiegel dürfen jene gewerblichen Immobilienverwalter tragen, die die verwalteten Treuhandgelder durch unabhängige Wirtschaftstreuhänder freiwillig prüfen lassen und einen strengen Kriterienkatalog erfüllen. Danach sind sie berechtigt, das Gütesiegel zu führen, das sie als „kontrollierten Immobilienverwalter“ ausweist. Über die Verleihung dieses Siegels entscheidet der eingesetzte Treuhandrevisor und ehemalige Leiter der Staatsanwaltschaft Salzburg, Dr. Friedrich Ginthör.