- der Abschluss der erforderlichen Verträge, die zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen
- die Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft
- die Begleitung und Moderation der gerichtlichen Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft